Pressemitteilung – Rauchmeldertag 2018

Pressemitteilung – Rauchmeldertag 2018

Rauchmelder vor und nach dem Urlaub überprüfen

Freitag, der 13. Juli ist bundesweiter Rauchmeldertag –Feuerwehren empfehlen Rauchmelder mit Qualitätszeichen Q und regelmäßige Tests.

Wiedenrode, 12. Juli 2018 – Am Freitag,den 13. Juli ist zum zweiten Mal in diesem Jahr bundesweiter Rauchmeldertag. Die Feuerwehr in Wiedenrode weist anlässlich des Aktionstages auf die erforderliche Überprüfung von Rauchmeldern hin. Verbraucher sollten die in ihren Wohnräumen installierten Rauchmelder vor und nach jedem Urlaub testen. Nur so können sie sicherstellen, dass diese einwandfrei funktionieren und Fehlalarme aufgrund technischer Ursachen vermeiden.

Urlaubszeit ist Fehlalarmzeit

„Gerade in der Urlaubszeit werden werden Feuerwehren manchmal alarmiert, obwohl es gar nicht brennt. Oft piept der Rauchmelder beim Nachbarn, weil seine Batterie leer oder der Rauchmelder verdreckt ist“, meint Marcel Neumann, Pressesprecher derFeuerwehr Wiedenrode und ergänzt: „Viele Menschen erkennen den Unterschied zwischen Alarm- und Warnton eines Rauchmelders nicht. Dabei ist es recht einfach, Alarmtöne von Warntönen oder einem Wecker zu unterscheiden, wenn man sie kennt“.

Beispiele für Alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmeldern sind auf der Website der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ abrufbar unter: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/installation-und-wartung/rauchmelder-alarmtoene/

Wer gleich auf Nummer sicher gehen will, installiert Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen Q. Diese verfügen über eine fest eingebaute Langzeitbatterie, die zehn Jahre hält, und produzieren generell weniger Fehlalarme durch äußere Einflüsse oder technische Ursachen.

Tipps zur Wartung von Rauchmeldern

„Fehleinsätze der Feuerwehr sollte man unter anderem durch die richtige Pflege der Rauchmelder vorbeugen“, ergänzt Neumann und empfiehlt: „Hinterlassen Sie während Ihres Urlaubs Ihren Wohnungsschlüssel bei vertrauenswürdigen Nachbarn. Bei Fehlalarmen können diese den Rauchmelder abstellen oder eine Wartungsfirma benachrichtigen.“

Rauchmelder sind gemäß ihrer Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Dazu gehört der Check, ob die Raucheintrittsöffnungen frei zugänglich sind und der Melder voll funktionsfähig ist. Außerdem ist eine Alarmprüfung vorzunehmen. Diese beinhaltet die Auslösung eines Probealarms über die Prüftaste. Bei Rauchmeldern mit austauschbaren Batterien könnte ein Batterietausch notwendig sein. Bei Fehlfunktion oder Beschädigung muss der Melder ausgetauscht werden. Laut DIN 14676 ist ein Rauchmelder spätestens zehn Jahre nach der Inbetriebnahme auszutauschen.

Hinweise zur Rauchmelderpflege sind verfügbar unter: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/installation-und-wartung/rauchmelder-pruefen-und-pflegen/

Mehr zum Thema Rauchmelder und Urlaub finden Sie auch auf dem Blog der Initiative: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelder-im-urlaub/

 

Diese Pressemitteilung ist angelehnt an die Pressemitteilung, welche der Verein „Forum Brandrauchprävention e.V.“ online zur Verfügung gestellt hat.

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